NeuMandanteninfo: E-Rechnung 2027/2028

Steuerkanzlei in Willingen (Upland)

Klare Zahlen.
Verlässliche Beratung.

Persönliche Steuerberatung für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen – mit festem Ansprechpartner, vorausschauender Planung und einer Zusammenarbeit, die so digital ist, wie Sie es möchten.

  • Fester Ansprechpartner
  • Vertraulich & sicher
  • Digital oder persönlich

Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

Von der laufenden Buchführung bis zur strategischen Steuergestaltung – alles aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.

  • 01

    Steuererklärungen

    Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer – fristgerecht erstellt und mit Blick auf jeden zulässigen Vorteil.

    • Privat
    • Unternehmen
  • 02

    Finanzbuchführung

    Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Sie wirklich lesen können.

    • Selbstständige
    • Unternehmen
  • 03

    Jahresabschluss

    Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung – sauber erstellt und im Gespräch nachvollziehbar erläutert.

    • Unternehmen
  • 04

    Lohn- & Gehaltsabrechnung

    Monatliche Entgeltabrechnung inklusive Meldewesen an Sozialversicherung und Finanzamt – pünktlich, jeden Monat.

    • Arbeitgeber
  • 05

    Existenzgründung

    Rechtsformwahl, Planrechnung und steuerliche Anmeldung: der richtige Start in die Selbstständigkeit.

    • Gründer
  • 06

    Steuerliche Gestaltung

    Vorausschauende Planung, Liquiditätsblick und Begleitung bei Betriebsprüfungen und gegenüber dem Finanzamt.

    • Privat
    • Unternehmen

Für wen

Beratung, die zu Ihrer Situation passt

Jede Mandantin, jeder Mandant hat andere Fragen. Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft.

Ihre Steuererklärung in guten Händen

Ob Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter oder Kapitalanleger: Wir kümmern uns um Ihre Einkommensteuer, prüfen jeden Bescheid und denken bei größeren Entscheidungen mit.

Erstgespräch vereinbaren
  • Einkommensteuererklärung inkl. Anlage V, KAP, R
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Einsprüche
  • Beratung bei Immobilien, Erbschaft und Schenkung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen

Die Kanzlei

„Steuern sind Vertrauenssache. Deshalb nehme ich mir Zeit, höre zu und erkläre, was hinter den Zahlen steckt.“

Markus Wilke Steuerberater

In unserer Kanzlei in Willingen setzen wir auf eine enge, persönliche Zusammenarbeit. Statt anonymer Abwicklung haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und mitdenkt – auch dann, wenn es einmal schnell gehen muss.

  • PersönlichEin Ansprechpartner, kurze Wege, ehrliche Einschätzungen.
  • GründlichSorgfältig geprüft, verständlich erklärt, termingerecht erledigt.
  • VorausschauendWir melden uns, bevor es teuer wird – nicht erst danach.
  • DigitalSichere DATEV-Prozesse, wo sie Ihnen Arbeit abnehmen.
DATEV-Label Digitale Kanzlei 2025

Digitale Kanzlei 2025

Weniger Papier. Mehr Überblick.

DATEV hat uns als Digitale Kanzlei 2025 ausgezeichnet – für konsequent digitale, sichere und effiziente Abläufe. Für Sie heißt das:

  • Belege digital übermittelnPer App oder Upload – kein Pendelordner, keine Wege.
  • Sicher in der DATEV-CloudVerschlüsselte Übertragung und Speicherung in Deutschland.
  • Zahlen jederzeit im BlickAktuelle Auswertungen statt Rückblick zum Jahresende.

Lieber Papier? Kein Problem – wir arbeiten so, wie es zu Ihnen passt.

Mandanteninformation · Stand September 2026

Die E-Rechnung wird Pflicht

Rechnungen empfangen müssen Unternehmen bereits heute – die Pflicht zum Ausstellen kommt je nach Umsatz ab 2027 oder 2028. Eine normale PDF-Rechnung per E-Mail ist dabei keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.

  1. Seit 2025

    Empfang muss möglich sein

    Alle inländischen Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt technisch grundsätzlich.

  2. Ab 01.01.2027

    Pflicht für größere Unternehmen

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 EUR Gesamtumsatz hatte, muss im B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen.

  3. Ab 01.01.2028

    Pflicht grundsätzlich für alle

    Auch Unternehmen bis 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Die Übergangsregelungen enden.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Rechnungsprogramm prüfenKann Ihre Software XRechnung oder ZUGFeRD erstellen und einlesen?
  2. Rechnungseingang festlegenZ. B. eine Adresse wie rechnung@firma.de und einen klaren internen Ablauf.
  3. Archivierung sicherstellenDer strukturierte Teil muss im Original und unveränderbar aufbewahrt werden.
  4. Ausgangsrechnungen umstellenRechtzeitig vor dem für Sie geltenden Stichtag 2027 bzw. 2028.
  5. Buchhaltung digital anbindenStrukturierte Rechnungsdaten direkt in die Finanzbuchführung übernehmen.

Keine E-Rechnungspflicht u. a. für: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto, Fahrausweise sowie das Ausstellen durch Kleinunternehmer.

Diese Information ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechtsgrundlagen: § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025.

Ablauf

In drei Schritten zur Zusammenarbeit

  1. 1

    Kennenlernen

    Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Fragen und Ihre Ziele.

  2. 2

    Angebot

    Sie erhalten ein transparentes Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang.

  3. 3

    Betreuung

    Wir übernehmen – zuverlässig, vorausschauend und mit festem Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an – 05632 9865-0.

Was kostet eine Steuerberatung?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vom Umfang Ihrer Angelegenheit ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot – ohne Überraschungen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Hilfreich sind Ihre letzten Steuerbescheide und -erklärungen, bei Unternehmen zusätzlich der letzte Jahresabschluss. Wenn noch nicht alles vorliegt, ist das kein Problem – wir klären gemeinsam, was fehlt.

Kann ich meinen Steuerberater wechseln?

Ja. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist ist ein Wechsel jederzeit möglich. Wir kümmern uns um eine reibungslose Übernahme der Unterlagen und Daten, damit keine Frist verloren geht.

Muss ich für jeden Termin in die Kanzlei kommen?

Nein. Vieles lässt sich telefonisch, per E-Mail oder digital erledigen. Persönliche Gespräche in der Kanzlei in Willingen sind natürlich jederzeit möglich – ganz wie es Ihnen lieber ist.

Wie übermittle ich meine Belege?

Am einfachsten digital über die sicheren DATEV-Lösungen – dann entfällt der Pendelordner. Wer lieber mit Papier arbeitet, kann seine Unterlagen selbstverständlich auch vorbeibringen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht – wir melden uns zeitnah zurück.

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen

Sie möchten Ihre steuerliche Situation besprechen oder die Kanzlei wechseln? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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Bitte senden Sie über dieses Formular noch keine Steuerunterlagen – dafür stellen wir Ihnen einen sicheren Weg bereit.